Folgekosten­versicherung

In der Hand des erfahrenen Facharztes für Plastische und Ästhetische Chirurgie sind kosmetische Operationen relativ risikoarme Eingriffe.  Die Möglichkeit einer Komplikation ist jedoch trotz größter Sorgfalt prinzipiell bei jedem chirurgischem Eingriff gegeben. Nachbehandlungskosten für eine Operation, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt ist, müssen Sie selbst tragen.

Mit einem Versicherungsschutz können Sie dieses finanzielle Risiko absichern.

Wir vermitteln bei Bedarf gerne eine Folgekosten-Versicherung zum Schutz vor Folgekosten, die aufgrund von Komplikationen nach einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen und/oder plastischen Operation entstehen können.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Die kostengünstige Versicherungsprämie gewährleistet Ihnen eine ausreichende Deckungssumme – je versicherter Operation und nimmt Ihnen damit eventuelle finanzielle Sorgen hinsichtlich möglicher wirtschaftlicher Folgen.

Der Versicherungsschutz ist äußerst schnell und unkompliziertzu beantragen. Er gilt für 365 Tage nach der Operation und erlischt danach automatisch.

Sollte Ihre Krankenkasse mit Rückforderungsansprüchen für erforderliche Nachbehandlungen nach einer kosmetischen Operation auf Sie zukommen, werden bis zu 50 % der hierfür anfallenden Gesamtkosten von medassure getragen (da auch die Spitzenverbände der deutschen Krankenkassen einen maximalen Eigenanteil der Patienten von 50 % an den Behandlungs- und Nebenkosten gefordert haben).

Alle teilnehmenden Fachärzte sind Mitglieder in anerkannten Fachgesellschaften und Ärztevereinigungen. Durch die Zusammenarbeit mit den Arztverbänden ist die Qualifikation der Chirurgen gewährleistet und bietet Ihnen somit eine zusätzliche Sicherheit.

Selbst Kapselfibrosen sind 365 Tage nach dem Tag der Operation in die Versicherung mit eingeschlossen. Mit unserer einmaligen Zusatzversicherung Kapselfibrose können Sie diesen Versicherungsschutz ab sofort sogar um zwei Jahre verlängern.

Kontaktformular


    Durch die Privatabrechnungsklausel erhält der Patient/Arzt ab jetzt die Möglichkeit, Behandlungskosten im Rahmen einer Komplikation, die über den vereinbarten Behandlungsvertrag hinausgehen, bis zu einem Betrag von 5.000,- EUR  abzurechnen, wenn der gesetzliche Krankenversicherer die Kostenübernahme verweigert oder Sie als Arzt keine kassenärztliche Zulassung besitzen. Mitversichert werden hierdurch vor allem Wundheilungsstörungen, Nachblutungen oder Fettnekrosen, die nicht durch die üblichen Nachbehandlungen beseitigt werden.