Plastische & Ästhetische Chirurgie Mannheim
Implantat-Austausch in Mannheim
Schöne Brustform durch modernere Implantate
Wie jedes Material unterliegt auch das qualitativ hochwertige medizinische Silikon gewissen Alterungsprozessen. Besonders Implantate früherer Generationen können erhebliche Abnutzungserscheinungen der Hülle aufweisen. Da die Füllung dieser Implantate oftmals aus flüssigem Silikon bestand, ist bei solchen Inlays ein Implantatwechsel nach 8-10 Jahren angezeigt gewesen, um ein Auslaufen des flüssigen Silikons in das Brustgewebe zu vermeiden.
Implantatwechsel
Mehrere mögliche Gründe
Neben dem Wunsch nach einer anderen Form oder einem größeren Volumen können schmerzhafte Kapselfibrosen einen Implantatwechsel notwendig machen. Da uns heute moderne, kohäsive und damit nicht auslaufende Inlays zur Verfügung stehen, hat sich die Haltbarkeit von Silikonimplantaten drastisch verlängert. Bei einem Implantatwechsel wird neben einer manchmal notwendigen Kapselentfernung das alte oder defekte Implantat entfernt und durch ein neues, hochwertiges Implantat ersetzt. In unserer Klinik verwenden wir ausschließlich Implantate führender Hersteller. Somit gehen Sie keine Kompromisse bei Qualität und Sicherheit Ihrer Silikonimplantate ein. In einem persönlichen Beratungsgespräch an der Augusta Clinic werden wir mit Ihnen ausführlich über Vorgehen und Möglichkeiten eines Inlaywechsels sprechen.
Folgekostenversicherung
Finanzielles Risiko absichern
Die Plastisch-Ästhetischen Chirurgen an der Augusta Beauty Clinic weisen alle Patientinnen und Patienten auf mögliche Risiken einer Schönheitsoperation hin. Die Gefahr, dass es bei gut ausgebildeten und erfahrenen Ärzten zu Komplikationen kommt, ist sehr gering. Doch als verantwortungsvoller Dienstleister im privatärztlichen Bereich empfiehlt die August Beauty Clinic vor der Operation eine Folgekostenversicherung abzuschließen. Mögliche Korrekturen können später nicht von den gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt werden, da Nachbehandlungskosten aufgrund der Aktualisierung des Gesundheitsreformgesetzes vom 1. April 2007 nicht mehr in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen fallen. Sprechen Sie uns an.