Schweißdrüsenentfernung in Mannheim

Effektiver Eingriff gegen lästiges Schwitzen

Jeder Zehnte in Deutschland leidet unter einer übermäßigen Schweißproduktion – der sogenannten Hyperhidrose. Bei der Hyperhidrose produziert der Körper unabhängig von Wärme oder Kälte übermäßig und unkontrollierbar viel Schweiß. Die am stärksten betroffenen Körperregionen sind dabei die Achselhöhlen. Die Betroffenen leiden darunter, dass sich ständig Schweißflecken auf der Kleidung bilden oder ein unangenehmer Geruch entsteht.

Manche Patienten schämen sich für das übermäßige Schwitzen und sind im täglichen Leben gehemmt. Für viele bedeutet die Hyperhidrose eine deutliche Minderung ihrer Lebensqualität. Die Hyperhidsrose kann nicht-operativ für die Dauer von sechs Monaten durch die Applikation von Botulinumtoxin erfolgreich gelindert werden. Wird eine dauerhafte Lösung des Problems gewünscht, steht die operative Entfernung der Schweißdrüsen zur Verfügung.

Die Schweißdrüsenentfernung durch Saugkürettage im Achselbereich wird in der plastisch-ästhetischen Chirurgie sehr häufig durchgeführt und kann hier Abhilfe schaffen. Möglich ist eine erhebliche Verminderung der Schweißproduktion mit langfristiger Wirkung. Die Operation kann in örtlicher Betäubung (Tumeszenztechnik), im „Dämmerschlaf“ oder auch auf Wunsch in Vollnarkose erfolgen. Über den genauen Ablauf der Behandlung informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch an der Augusta Beauty Clinic.

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Folgekostenversicherung


Finanzielles Risiko absichern

Die Plastisch-Ästhetischen Chirurgen an der Augusta Beauty Clinic weisen alle Patientinnen und Patienten auf mögliche Risiken einer Schönheitsoperation hin. Die Gefahr, dass es bei gut ausgebildeten und erfahrenen Ärzten zu Komplikationen kommt, ist sehr gering. Doch als verantwortungsvoller Dienstleister im privatärztlichen Bereich empfiehlt die August Beauty Clinic vor der Operation eine Folgekostenversicherung abzuschließen. Mögliche Korrekturen können später nicht von den gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt werden, da Nachbehandlungskosten aufgrund der Aktualisierung des Gesundheitsreformgesetzes vom 1. April 2007 nicht mehr in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen fallen. Sprechen Sie uns an.

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